Sachgebiete
Joachim Musch
Anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkte:
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen den Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und dem Staat, dem Land oder der Kommune auf der anderen Seite.
Als Bauwilliger benötigt man eine Baugenehmigung, als Handwerker eine Erlaubnis nach der Handwerksordnung, als Industriebetrieb eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, als Gaststättenbetrieb eine Konzessionserlaubnis, als Fuhrunternehmen eine Konzession für den Güterkraftverkehr.
Als Ausländer wird eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich oder es wird die Einbürgerung gewünscht. Als Beamter richtet sich das Rechtsverhältnis zum Dienstherr nach dem Beamtenrecht.
Als Nachbar will man sich gegen den Bau einer Straße oder einer geplanten Stallanlage wehren.
In all diesen beispielhaften Fällen kommt es zu Regelungen zwischen rechtsuchenden Bürgern und der "Obrigkeit". Diese Rechtsverhältnisse betreffen das Verwaltungsrecht.
Obwohl es die Aufgabe einer Behörde ist, die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Anliegen zu beraten, ist die frühzeitige Einschaltung des Fachanwaltes sinnvoll. Rechtsanwälte zeigen Wege auf, ohne lange Streitverfahren Vorhaben zu verwirklichen.
Sich in der Vielfalt der gesetzlichen Bestimmungen, der Verordnungen und Verwaltungserlasse zu recht zu finden und ohne größere Reibungsverluste innerhalb angemessener Zeit zu einem Ziel zu gelangen, dazu dient die Beratung im Verwaltungsrecht.
Strafverteidiger
Der Bezug zum Verwaltungsrecht ist auch im Strafrecht notwendig. Gerade im Umweltrecht, Baurecht und weiteren verwaltungsrechtlichen Gebieten ist die Strafbarkeit abhängig von der verwaltungsrechtlichen Beurteilung.
Baurecht
Das Baurecht beinhaltet folgendes:
- Streitigkeiten zwischen Bauherren und Handwerkern,
- Werklohnansprüche von Handwerkern,
- Beweissicherungsverfahren (Gutachterbestellung) bei Bauschäden,
- Vertretung vor der "Baukammer" des Landgerichts,
- Fragen der Umlegung, Erschließung oder
Planfeststellung
Umweltrecht
Martin Delank
Anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkte
Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Unfallgegner (in Abstimmung mit der eigenen Haftpflichtversicherung, die die gegnerischen Ansprüche reguliert bzw. abwehrt),
- Geltendmachung von Ansprüchen aus der Kaskoversicherung
- Rechtsstreitigkeiten aus Kaufverträgen über Fahrzeuge aller Art
- Verteidigung in Bußgeldverfahren (Verstöße gegen Verkehrsregeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Verursachung von Verkehrsunfällen),
- Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren
(fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige
Tötung, Straßenverkehrsgefährdung,
Trunkenheitsfahrten),
- Vertretung in Verkehrsverwaltungsverfahren (Fahrerlaubnisentzug, Beschränkung, Fahrtenbuchauflagen, Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, Verfahren der medizinisch-psychologischen Untersuchung. (www.verkehrsanwaelte.de)
Erbrecht
- Beratung über rechtliche Situationen nach einem Todesfall (Beurteilung / Auslegung eines Testamentes, Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge, Erbausschlagung, Testamentsanfechtung
/ Testamentsvollstreckung),
- Vertretung in Rechtstreitigkeiten die sich aus Vorstehendem ergeben,
- Geltendmachung / Abwehr von Ansprüchen gegen die Erben,
- die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, die Abgabe erbrechtlich wirksamer Erklärungen (z.B. Pflichtteilsverzicht) betreffen nicht die anwaltliche Tätigkeit, sondern sind Dienstleistungen unserer notariellen Berufsausübung.
(www.erbrecht.de)
Mietrecht
- die Überprüfung und der individuelle Entwurf von Mietverträgen,
- Ausspruch von Kündigungen eines Mietverhältnisses durch Vermieter oder Mieter,
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen-, Geltendmachung bzw. Abwehr von Räumungsansprüchen,
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Mieterhöhungsverträgen,
- Rechtstreitigkeiten anlässlich der Beendigung eines Mietverhältnisses (z.B. Ansprüche auf Vornahme von Schönheitsreparaturen bzw. Geldersatz hierfür, Beseitigung von Schäden bzw. Abwehr solcher Ansprüche)
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht behandelt die Rechtsverhältnisse der Versicherten zur Versicherungsgesellschaft. Es umfasst das allgemeine Versicherungsvertragsrecht einschließlich der Personenversicherung (mit Lebensversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung
u.a.) und der Sachversicherung (Vollkasko- Teilkaskoversicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung).
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